Die technische Richtlinie VDI 6022 ist juristisch als rechtsnormenähnlich einzustufen und erhält dadurch Gesetzescharakter
Für den hygienisch einwandfreien Zustand der Anlage ist der Betreiber zuständig.
Dem Stand der Technik entsprechend, schreibt die VDI 6022 Hygieneinspektionen an raumlufttechnischen Anlagen alle 3 Jahre, bei Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre, vor.
Die Ergebnisse sind zu protokollieren und dienen Ihnen, dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Amt für Arbeitsschutz als Nachweis, über den Zustand Ihrer Anlagen. Sie können entsprechend handeln, Ihrer Beweisp icht nachkommen und Schaden abwenden.
Die routinemäßige Wartung ersetzt nicht die Hygieneinspektion nach VDI 6022.