Gefährdungsbeurteilung

 

Die Trinkwasserverordnung sieht bei Feststellung eines zu hohen Legionellenbestands im Trinkwasser eine sogenannte Gefährdungsanalyse vor.

Lautet das Ergebnis einer Legionellenprüfung, dass die Anzahl der koloniebildenden Einheiten den festgelegten technischen Maßnahmenwert überschreitet, so müssen weitere Untersuchungen eingeleitet werden, eine Ortsbegehung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik eingeschlossen. 

Darüber hinaus ist eine Gefährdungsanalyse anzuordnen, welche das gesundheitliche Risiko ermittelt und bewertet. Diese Verantwortung und Pflicht sind in der aktuellen Trinkwasserverordnung für Betreiber und sonstige Inhaber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, welche im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser an andere verteilen, festgelegt.

 

 

Im Einzelnen beinhaltet unsere Gefährdungsbeurteilung:

 

  • Beratung und Terminabstimmung im Vorfeld
  • umfangreiche Ortsbegehung
  • Grunddatenerfassung der gesamten Trinkwasser-Installation des Objektes   
  • Erfassung anlagenspezifischer Faktoren
  • Überprüfung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Ursachenuntersuchung der Kontamination an allen Entnahmestellen im gesamten Objekt
  • Individuelle, dezidierte Auswertung der Daten der Ortsbegehung
  • Maßnahmeempfehlungen zur Mängelbehebung
  • Gebundenes Gutachten mit detaillierte Ergebnisauswertung und Fotodokumentation
 
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