Die Trinkwasserverordnung sieht bei Feststellung eines zu hohen Legionellenbestands im Trinkwasser eine sogenannte Gefährdungsanalyse vor.
Lautet das Ergebnis einer Legionellenprüfung, dass die Anzahl der koloniebildenden Einheiten den festgelegten technischen Maßnahmenwert überschreitet, so müssen weitere Untersuchungen eingeleitet werden, eine Ortsbegehung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik eingeschlossen.
Darüber hinaus ist eine Gefährdungsanalyse anzuordnen, welche das gesundheitliche Risiko ermittelt und bewertet. Diese Verantwortung und Pflicht sind in der aktuellen Trinkwasserverordnung für Betreiber und sonstige Inhaber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, welche im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser an andere verteilen, festgelegt.
Im Einzelnen beinhaltet unsere Gefährdungsbeurteilung: